Ideal zur Verwendung mit der Etageninnenbeleuchtung Art. 6045. Die LEDs können punktgenau in die Schienen eingeklebt werden und eignen sich besonders zum individuellen Beleuchten ganzer Etagen oder einzelner Fenster in Gebäuden aller Art. Je eine LED sorgt für die passende Helligkeit. Außerdem erhältlich als Art. 6047 mit gelber und als Art. 6048 mit weißer LED. Ebenfalls passend für die Lichtboxen des Hausbeleuchtungs-Startsets Art. 6005.
Man mag es ja nicht gern zugeben, aber so einfach die Gerichte sind, so lecker sind sie auch. Beim Betrachten dieses Verkaufsstandes steigt einem förmlich der Braten-Geruch in die Nase und man bekommt gleich Appetit. Maße: L 6 x B 6,5 x H 7,8 cm.
Bausatz. Beim Vorbild wurden Wasserkräne mit Gelenkausleger häufig auf Bahnsteigen an Ausfahrgleisen angetroffen. Der Grund für einen solchen Standort war einleuchtend: Musste die Dampflok eines eingelaufenen Zuges Wasser nachfassen, so kam die Lok nicht immer genau an einem Wasserkran zum Stehen. Ein erneutes Anziehen oder Zurücksetzen hätte eine erhöhte Gefahr für ein- und aussteigende Reisende bedeutet. Durch den Gelenkausleger war ein gewisser Längenausgleich gegeben, um den Stutzen an die Einfüllöffnung des Wasserbehälters im Loktender heranzuführen, ohne dass der Zug anfahren musste. Häufig gehörten diese Art von Wasserkränen zum Bestand eines Bahnbetriebswerkes. Den Modellen liegt noch ein zusätzlicher Sockel mit Treppe bei, um die Höhendifferenz zwischen Gleisen mit Bettung und Modellgleisen auszugleichen.L 8,9 x B 2,0 x H 8,3 cmSchwierigkeitsgrad: 2 (Fortgeschrittene)
4 Umschalter zum einfachen Schalten von Beleuchtungen, Lichtsignalen und dauerstrombetriebenen Artikeln. Zur Zugbeeinflussung durch beiliegende Koppelhebel umwandelbar in zwei 2-polige Umschalter. Kontaktbelastbarkeit: 2 A.
Vorbildgetreuer Messingmast mit Steckfuß für eine besonders einfache Montage. Wartungsfrei dank LED-Beleuchtung. Höhe: 9 cm. Passt perfekt zu den Bahnhöfen von kibri, z. B. Art. 39507, 39491, und Vollmer, z. B. Art. 43501, 43510, 43512 oder 43524.